1,8 Mio €
durchschnittlicher Schaden bei einem erfolgreichen Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen
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Cyber-Risiken im Wandel der Zeit
Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft im Internet geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2021 146.363 Straftaten. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr beträgt mehr als 12 %. Und das sind nur die Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden! Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.
Die Medien berichten regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist.

Wandel der Betriebsrisiken
Vom traditionellen Kaufmannshaus zur vernetzten Wirtschaft: Jedes Zeitalter fordert maßgeschneiderte Schutzkonzepte.
Opfer und Mitverursacher
Kann man sich die Schadenhöhe ggf. noch vorstellen, die einem selbst drohen kann, sind die Schadenersatzforderungen, die geschädigte Dritte stellen können, doch immer wieder überraschend. Man hat ja gar nicht aktiv mitgewirkt, weshalb sollte man also zahlen müssen?
Die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache aber einen klaren Standpunkt: Wer z. B. durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes die Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU Datenschutz-Grundverordnung, § 202a ff StGB)!
Möchten Sie Ihr Unternehmen rundherum vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, müssen sowohl Eigen- wie auch Fremdschaden abgesichert werden. Die Versicherungswirtschaft hat entsprechend reagiert und passende Tarife entwickelt.
1,8 Mio €
durchschnittlicher Schaden bei einem erfolgreichen Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen
70.000 €
durchschnittlicher Schaden bei kleinen und mittelständischen Unternehmen
Deckung
Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung" erstreckt sich primär auf die Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch „Ihre Beteiligung" Dritten zugefügt werden.
Kosten für IT-Forensik
Rechtsberatung
Informationskosten
Kreditüberwachungsdienstleistungen
Kosten für Krisenmanagement
Kosten für PR-Beratung
Betriebsunterbrechungsschäden
Vertragsstrafen (PCI)
Lösegeldzahlungen
Wiederherstellungskosten
Sicherheitsverbesserungen
Grenzen
Auch beim Deckungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung" kann es Ausnahmen geben. Regelmäßig sind dies z. B.:
Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie Patentrecht
Schäden durch vorsätzliches Handeln
Auswirkungen von Krieg oder Terror
Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung
Geldbußen oder Geldstrafen
Schäden im Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und mitversicherter Person
Garantiezusagen
Source: Quelle: VEMA