Roth Versicherungen › Wichtige Hinweise

Schneller zum Ziel.

Mit einer guten Vorbereitung fällt vieles leichter. Wir haben die wichtigsten Hinweise für Sie zusammengestellt, damit Sie Zeit und Wege sparen.

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Allgemeine Hinweise

  • Falls Sie uns mit der Vermittlung eines neuen Vertrages beauftragt haben, kündigen Sie einen außerhalb unserer Betreuung bestehenden Vorvertrag bitte erst nach Annahme des neuen Vertrages (= Zugang des Versicherungsscheins). Sind Kündigungsfristen zu beachten, sprechen Sie uns bitte an.
  • Beachten Sie § 19 VVG – Anzeige von gefahrerheblichen Umständen: Der Versicherungsnehmer hat bei Vertragsschluss alle ihm bekannten und für die Übernahme der Gefahr erheblichen Umstände anzuzeigen.
  • Soweit Ihnen der Versicherungsschein direkt vom Versicherer zugeht, prüfen Sie diesen bitte auf Korrektheit – insbesondere auf Abweichungen vom gestellten Antrag.
  • Der Versicherungsschutz beginnt erst nach Bezahlung des Erstbeitrages, frühestens zum beantragten Versicherungsbeginn. Folgebeiträge müssen innerhalb von 2 Wochen nach Mahnung gem. § 39 VVG bezahlt werden.
  • Beachten Sie die vertraglichen Obliegenheiten – ihre Nichtbeachtung kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen (unverzügliche Schadenmeldung, Schadensvorbeugung und ‑minderung, Anzeige gefahrerhöhender Umstände).
  • Bei einem Versichererwechsel (Umdeckungen) sind regelmäßig Vor- und Nachteile gegenüber dem bisherigen Vertragwerk gegeben.
  • Informieren Sie uns, wenn sich bei Ihnen Veränderungen ergeben, die eine Anpassung der Versicherungsverträge erfordern.

Kraftfahrt- & Fahrzeugversicherung

  • Mit Aushändigung der Versicherungsbestätigungskarte besteht vorläufige Deckung nur für die Kraftfahrthaftpflicht.
  • Fahrzeug bei Verkauf abmelden oder ummelden – sonst haften Sie weiter für die Prämie.
  • Rabatte z. B. für Jahreskilometerleistung, Fahrerkreis, Garage und Beruf: Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
  • Bei Kaskoschäden keinen eigenen Sachverständigen beauftragen – Anweisungen des Versicherers einholen.
Klassisches Coupé unterwegs auf Landstraße

Hinweise · Hessen

Sorgfalt bei jedem Kilometer

Sicherheit auf jedem Kilometer: Sorgfältige Vertragsprüfung für verlässlichen Schutz im Straßenverkehr.

Personenversicherung

  • Füllen Sie Gesundheitsfragen vollständig und korrekt aus. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben berechtigen den Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag.
  • Die Gesundheitserklärung können Sie auch direkt an den Versicherer geben.
  • Erkrankungen zwischen Antragstellung und Annahme sind in der Regel nachzumelden.

Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung

  • Ausgewiesene Gewinnanteile sind nicht garantiert und hängen von der künftigen Kapitalmarkt-, Kosten- und Risikoentwicklung ab.
  • Bei gezillmerten Tarifen wird ein Großteil der Kosten von den ersten Beiträgen abgezogen. Bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung steht ggf. ein geringerer Wert als die Einzahlungen zur Verfügung.
  • Wenn Ihrem Vertrag Nichtraucher-Bestimmungen zugrunde liegen, informieren Sie uns bitte, falls Sie das Rauchen nach Vertragsabschluss beginnen.
  • Besonders gefährliche Sportarten oder Tätigkeiten (auch als Flugzeugführer) sind nur mitversichert, wenn dies besonders vereinbart wurde.

Krankenversicherung

  • Beitragserhöhungen sind aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und steigender Lebenserwartung unvermeidbar.
  • Sie können unter Mitnahme der Alterungsrückstellung in andere Tarife Ihres Versicherers wechseln.
  • Beim Wechsel des Krankenversicherers gehen Alterungsrückstellungen verloren.
  • Klären Sie vor Inanspruchnahme alternativer Heilmethoden, Honorarvereinbarungen oder Behandlungen im Ausland die Kostenübernahme mit dem Versicherer.
  • Bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und größeren Zahnbehandlungen Kostenvoranschläge vorlegen.
  • Bei stationären Aufenthalten Kostenübernahmeerklärung veranlassen.
  • Erkrankungen in der Krankentagegeld- und Pflegepflichtversicherung sofort anzeigen – es besteht keine rückwirkende Leistungspflicht.
  • Kinder können ohne Gesundheitsprüfung in der Krankenversicherung eines Elternteils mitversichert werden (Meldefrist üblicherweise 2 Monate).

Unfallversicherung

  • Melden Sie Unfälle unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln. Unfalltod ist teilweise innerhalb 24 Stunden zu melden.
  • Invaliditätsleistungen sind innerhalb 12 Monaten schriftlich zu erheben.
  • Berufswechsel unverzüglich anzeigen – viele Versicherer unterscheiden zwischen handwerklicher und kaufmännischer Tätigkeit.

Sachversicherung

  • Versichert sind nur die im Vertrag beschriebenen Sachen am vereinbarten Versicherungsort – Änderungen unverzüglich mitteilen.
  • Soweit keine All-Risk-Versicherung besteht, sind ausschließlich die genannten Gefahren versichert.
  • Prüfen Sie die Versicherungssumme – bei Unterversicherung kürzt der Versicherer im Verhältnis Versicherungswert zu Versicherungssumme.
  • Beachten Sie gesetzliche und behördliche Vorschriften (z. B. Prüfung elektrischer Anlagen, Brandverhütung).
  • Leerstand unverzüglich anzeigen, vertraglich vereinbarte Einbruchdiebstahlsicherungen anwenden.
  • In der gewerblichen Leitungswasserversicherung gilt für Vorräte in Räumen unter Erdgleiche regelmäßig eine Lagerhöhe von mindestens 20 cm.

Haftpflichtversicherung

  • Risikoerweiterungen und ‑erhöhungen anzeigen; Risikofragebögen vollständig ausfüllen.
  • Prüfen Sie die Höhe von Deckungssumme und Sublimits – Sie haften gesetzlich unbegrenzt.
  • Bei Ansprüchen Dritter umgehend informieren – keine Haftpflichtansprüche anerkennen und keinen eigenen Anwalt ohne Zustimmung des Versicherers beauftragen.

Rechtsschutzversicherung

  • Vor Inanspruchnahme anwaltlicher Leistung eine Deckungszusage einholen.
  • Vereinbaren Sie mit dem Anwalt, dass dieser erst nach Vorliegen der schriftlichen Kostenzusage tätig wird.
  • Viele Rechtsschutzversicherer bieten kostenfreie telefonische Rechtsberatung an.
  • Versicherungsschutz besteht meist für Rechtsverstöße nach einer Wartezeit von drei Monaten.